Bundesweiter Lockdown

Aufgrund der noch immer steigenden Zahlen infizierter Mitbürger haben Bund und Länder ab dem 16. Dezember 2020 den bundesweiten Lockdown beschlossen. Am 18. Januar 2021 wurden durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen sowie Regierungschefs der Länder entschieden, die bundesweiten Einschränkungen bis zum 14.02. zu verlängern.  Die allgemeinen Bestimmungen der Landesregierung haben ab dem 16. Dezember Vorrang vor den übrigen Regelungen der Corona-Verordnung und der bisherigen erlassenen Rechtsverordnungen. Die Corona-Verordnungen des Kultusministeriums sind davon abgesehen jedoch weiterhin gültig.


Beschluss vom 13.12.2020

Bund und Länder haben am 13.12.2020 gemeinsam einen Beschluss gefasst, um die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.  Zum Beschluss


Ausgangsbeschränkungen: Erlass vom 11.12.2020

Das Kabinett des Bundeslandes hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ab dem 12. Dezember erlassen. Ziel ist, die Zahl der Neuinfektionen so schnell wie möglich einzudämmen. Für detaillierte Informationen über die Einschränkungen verweisen wir direkt auf die Quelle


Update Trainingsbetrieb SV Göppingen 04 vom 26.11.2020

Da es dem Schwimmsport ausschließlich den Profisportlern erlaubt ist unter Einhaltung von Regelungen zu trainieren, wird bis auf weiteres kein Training in unserem Bereich stattfinden können.  Momentan liegt der Inzidenzwert im Kreis Göppingen bei 138,68 (Stand: 26.11.2020). Für den SV Göppingen 1904 sind die bisherigen Regelungen und Auflagen bindend. Bei einer Steigerung des Inzidenzwertes auf über 200 werden strengere Maßnahmen auferlegt. Sollte sich die Lage bessern und ein Training mit entsprechenden Auflagen wieder stattfinden können, werden alle Mitglieder entsprechend rechtzeitig informiert.


Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom 26.11.2020

Die zum 29.10.2020 erforderlichen Maßnahmen waren der Situation verhältnismäßig. Mit den umgesetzten Maßnahmen wurde die Ausbreitung des Virus gestoppt, jedoch nicht genug für eine nachhaltige Trendwende. Insgesamt gab es einen Anstieg der Covid-19 Verstorbenen. Eine Überforderung des Gesundheitssystems ist zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde die Verlängerung des Corona-Lockdowns beschlossen.    

Ausschlaggebend ist der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Personen. Bei Überschreitung dieses Wertes ist die Infektionskette nicht mehr nachvollziehbar. Ist der Inzidenzwert über 200, werden strengere Regelungen in Kraft treten.  


Update zum Regelwerk

Corona-Verordnung ab 02.11.2020

(Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport)

Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 17. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 18. November 2020 in Kraft.

Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich anderer Einrichtungen wie Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen müssen schließen. Ausgenommen ist die Nutzung für den Spitzen- und Profisport, dienstliche Zwecke (etwa Polizei und Feuerwehren) sowie den Schulsport und den Studienbetrieb (Hochschulen).

Bolzplätze dürfen nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.

Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten können zudem im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.

Als Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen – dazu zählen auch Ballettschulen, und ähnliche Einrichtungen gelten auch Räume die kurzfristig für diese Zwecke genutzt werden. Ein Yogakurs zum Beispiel darf also nicht einfach in eine andere Räumlichkeit außerhalb des Yogastudios verlegt werden. Daher sind entsprechende Kurse an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen (mit Ausnahme von allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen zum Studienbetrieb) nicht erlaubt.

Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen. Unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, darf in geschlossenen Räumen wie einer Sportschule, einem Fitnessstudio, einer Kegelbahnanlage oder einer Tennishalle nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden.

Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse können stattfinden. Auch weiterhin erlaubt ist der Reha-Sport.

Training und Wettkämpfe im Profisport dürfen nur noch ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.

Profi- und Spitzensportler sind Sportlerinnen und Sportler, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Es sind Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportlerinnen und Sportler (Vollzeittätigkeit), Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen, der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus, sowie professionelle Balletttänzerinnen und -tänzer.

Vom Betriebsverbot ausgenommen sind Sportboothäfen und Sportflugplätze.


Update zum Regelwerk

Auf Grund der neuen Entwicklungen und der Entscheidung des CORONA-Gipfels vom 28.10.2020 wird das Schwimmtraining ab dem 02.11. bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.


Regelwerk (Stand 23.10.2020) 

Die Bäderverwaltung teilt mit und informiert über die neuen Verordnungen und Regelwerke. Achten Sie bitte strengstens auf die Einhaltung dieser Vorgaben sowie auf die allgemein üblichen Vorgaben unter Covid19. Tragen Sie so bitte dazu bei, dass auch bei derzeit stark steigenden Infektionszahlen wir die Bäder weiterhin offen halten können.

CORONA VO Sport 2020 1023 CoronaVO Sport konsolidiert abgestimmte Version
Verordnung der Landesregierung 2020 1019 CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201019
Schul-Bad Regelungen  2020 1023 Schulbad Regelungen Sportbetrieb Vereine & Institutionen Vers.1.1 Final

 


Update zum Regelwerk

Infolge der aktuell besorgniserregenden Ausbreitung des Infektionsgeschehens durch das Virus SARS-CoV-2 müssen die bestehenden Corona-Regelungen in den Bädern ausgeweitet werden. Daher gilt in allen Bädern (Barbarossa-Thermen & Schulbad) für Badegäste über 6 Jahren (inkl. Schulen/Vereine) Maskenpflicht bis zu den Umkleideschränken. Weiter wurde durch die Verwaltung eine Maskenpflicht für den Athletikraum erlassen.


Regelwerk für SV Göppingen 1904 e.V.

Die neuen Regelwerke unserer Trainingsstätten im Schul-Bad des Hohenstaufen-Gymnasiums sowie der Barbarossa-Thermen liegen vor. Diese Regelungen sind für den Sportbetrieb aller Abteilungen und Gruppen des SV Göppingen 1904 e.V. dort bindend.   

Regelwerk Schul-Bad HoGy Schulbad+RegelungenVers.1.0+Final
Regelwerk Barbarossa-Thermen Badearena+Pandemie+RegelungenVers.1.0+final

Weiter sind die aktuellen Regelungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gültig. Wir verwiesen hier auf die aktuelle Corona-Verordnung-Sport des Kultusministeriums  vom 18.September 2020. –> Link


Carl-Hermann Gaiser Gedächtnisschwimmen

Das am 14. November 2020 geplante Carl-Hermann Gaiser Gedächtnisschwimmen kann auf Grund der noch immer anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Auflagen nicht durchgeführt werden. Der damit verbundene organisatorische Aufwand würde unsere Kapazitäten sprängen. Wir bitten hier um Verständnis und sind voller Hoffnung unser CHG in Göppingen 2021 durchführen zu können. 


Saisonbeginn für unsere „Kleinen“

Am 12.10.2020 ist es endlich wieder so weit. Die Trainer und Betreuer freuen sich bereits jetzt auf die Schwimm-Anfänger und können es kaum erwarten, das Training wieder aufzunehmen. Das Trainerteam steckt jetzt schon mitten in den Vorbereitungen, um wieder mit Spaß und Gefühl den Kindern das Schwimmen beizubringen. Bald werden die Eltern und Kinder über die Trainingszeiten sowie mit sämtlichen Informationen zeitgerecht informiert. Ebenfalls werden auf dieser Seite unter der Rubrik „Schwimmen/Teams/Kinderschwimmen“ alle Informationen einzusehen sein.

Zum –> Kinderschwimmen


Newsletter 20/2020 des WBRS 

Seit dem 01.07.2020 wurden vom Kultusministerium die neuen Regelungen für den Sport veröffentlicht. Ab 1. Juli ist es wieder möglich in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Corona bedingte Vorgaben, was die Größe der Fläche angeht, Sport zu machen. Es soll weiterhin möglichst ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. 

Weiterhin gilt, dass für den Betrieb der Sportstätten ein Hygienekonzept vorliegen muss und die Daten der Teilnehmer gesammelt werden müssen, wie es auch schon bisher der Fall war. Zu beachten ist, dass es auch mit der neuen Verordnung den zuständigen Behörden erlaubt ist aus wichtigem Grund im Einzelfall abweichende Maßnahmen zu beschließen. Es sollte also auch weiterhin immer der Kontakt mit den zuständigen lokalen Behörden gesucht werden.

Neue Corona-Verordnung (gültig ab 1. Juli)

 Wir möchten hier auf die Verordnungen des Kultusministeriums sowie das Sozialministerium verweisen : Link


Update Trainingsbeginn seit 15.06.2020

Der SV Göppingen 1904 e.V. nahm am 15.06.2020 das Schwimmtraining unter den Verordnungen des Kultusministeriums sowie des Sozialministeriums und den Regelungen der Bäderverwaltung Göppingen wieder auf. 

Zu den jetzigen Trainingszeiten finden alle unter folgendem Link die Informationen

Das Kinderschwimmen kann jedoch unter den gegebenen Auflagen noch keinen Start wagen. Sobald das Training bei den Kleinsten wieder aufgenommen werden kann, werden wir unsere Mitglieder über die zuständigen Trainer informieren.

 


Newsletter 17/2020 des WBRS (25.05.2020)

Update Freibad Jebenhausen  (Juni 2020)

Liebe Vereinsmitglieder, werte Badegäste des Freibad Jebenhausen, sehr geehrte Gönner des Schwimmvereins Göppingen 1904 e.V.,

wir möchten mit diesem Schreiben die Gelegenheit nutzen, um Sie über den weiteren Betrieb unseres Freibades Jebenhausen für die Saison 2020 zu informieren.

Update Corona-Krise Schließung Bad

 


Newsletter 17/2020 des WBRS (25.05.2020)

Neue Corona-Verordnungen für Sportstätten im Bezug auf Freiluft-Sport vom 22.Mai 2020.  Wir möchten hier auf die Verordnungen des Kultusministeriums sowie das Sozialministerium verweisen: Link


Newsletter 16/2020 des WBRS (25.05.2020)

Neue Verordnungen für Sportstätten vom 22.Mai 2020.  Wir möchten hier auf die Verordnungen des Kultusministeriums sowie das Sozialministerium verweisen: Link