Mitgliedsbeiträge

 

Sehr geehrte Mitglieder,

wie sie vielleicht schon bemerkt haben, hat der Beitragseinzug des Mitgliedsbeitrages für 2021 stattgefunden.

Vielleicht sind sie überrascht darüber, dass in einer Zeit, in der kein Trainingsangebot stattfinden kann trotzdem ein voller Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Daher hier eine kurze Erläuterung der Sachlage auf Grundlage des Württembergischen Landessportbundes.

Mit einer Mitgliedschaft in einem Verein verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung des Beitrages, unabhängig davon ob man ins Training kommt oder nicht oder ob Training stattfindet oder nicht.

Rückerstattungen von Beiträgen oder Teilerstattungen sind für einen gemeinnützigen Verein, wie es der Schwimmverein Göppingen 1904 e.V. ist, nicht möglich da es die Gemeinnützigkeit gefährdet.

Wie sie dem beigefügten Artikel des Württembergischen Landessportbundes (siehe link) entnehmen können (letzter Absatz „Keine Beitragsreduzierung wegen ausgefallener Kurse“), hängen Mitgliedsbeiträge nicht mit ausgefallenen Kursen etc. zusammen.

Wir wissen, dass dies gerade für alle eine schwierige Zeit ist, in jeglicher Hinsicht.

Der Schwimmverein kann die Sichtweise der Mitglieder verstehen, doch verstehen sie bitte auch unsere Situation. Wir sind über jedes Mitglied dankbar, das den Mitgliedsbeitrag ganz normal weiterbezahlt, da auch unsere Fixkosten wie Versicherungsbeiträge, Kosten für unser Bad, Gebühr für den WLSB etc. ohne Einschränkung weiterlaufen.

Wir möchten sie daher bitten ihren Beitrag zu unserer Gemeinschaft und zum Fortbestand des Schwimmvereins zu leisten und von einer Rücklastschrift abzusehen.

In der Hoffnung, dass bald wieder ein Training stattfinden kann.

Beitrag des WLSB zur Pandemiezeit WLSB_ Mitgliederbeiträge Corona